Fischereischein, Angelschein und Gewässerschein

Welche Genehmigungen werden zum Angeln in Deutschland benötigt?

Wer in Deutschland angeln möchte, benötigt einen Fischereischein, auch Angelschein genannt. Die Voraussetzung, um ihn erwerben zu können, ist eine bestandene Fischerprüfung.

Angelschein oder Fischererschein sind in Deutschland fast überall Pflicht

Zur Vorbereitung dieser Prüfung führen die Gemeinden in regelmäßigen Abständen Lehrgänge durch, die das theoretische Wissen vermitteln, welches ein Angler benötigt.

Die Dauer und der Umfang dieses Lehrganges sind in den einzelnen Bundesländern gesetzlich geregelt. Er umfasst das Wissen über die verschiedenen Fischarten, die Krankheiten der Fische, die unterschiedlichen Gewässertypen sowie zu den Gerätschaften und zur Angelausrüstung.

Kosten des Angelscheins sind selbst zu tragen

Die Kosten für den Angelschein sind vom Prüfungskandidaten selbst zu tragen. Anmeldungen zur Fischerprüfung nimmt die untere Fischereibehörde der zuständigen Gemeinde entgegen. Vor dieser Behörde wird dann auch die Prüfung abgelegt. Hierbei wird ausschließlich theoretisches Wissen abgefragt, praktische Angelkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden.

Wer die Fischerprüfung bestanden hat, kann nun den Fischereischein beantragen. Dieser wird ebenfalls von der unteren Fischereibehörde ausgestellt. Einmal bestanden, gilt die Fischerprüfung ein Leben lang.

Neben Angelschein noch Gewässerschein benötigt

Eine weitere Genehmigung, die zum Angeln erforderlich ist, ist der so genannte Erlaubnisschein, auch Gewässerschein genannt. Dieser beinhaltet die Erlaubnis, in einem bestimmten Gewässer zu angeln und wird von dessen Pächter bzw. Besitzer gegen Zahlung einer Gebühr erteilt.

Die Gültigkeit eines Gewässerscheines ist zeitlich begrenzt. Angeln ohne Gewässerschein ist in den meisten Fällen strafbar. Mitglieder eines Anglervereins haben die Möglichkeit, Gewässerscheine für alle vom Verein genutzten Gewässer zu erwerben.

Ein anderes Modell: Angellizenz

Der Erwerb eines Angelsscheins nach bestandener Fischerprüfung ist nur in Deutschland verpflichtend. In den meisten EU-Ländern ist dieser nicht nötig. Dort ist es üblich, zeitlich befristete Angellizenzen zu erteilen. Diese Angellizenz wird in bestimmten, dafür vorgesehenen Läden verkauft.

Solch eine Regelung gilt auch in den deutschen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Auch hier ist kein Fischereischein nötig und die Erlaubnis zum Angeln erfolgt ausschließlich über zeitlich befristete Lizenzen. In Mecklenburg-Vorpommern werden u.a. Touristenfischerscheine für die Dauer von 4 Wochen angeboten. Diese sind gegen eine Gebühr von 20 € (Stand 2007) erhältlich.

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